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   LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21   

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https://dejure.org/2022,52477
LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21 (https://dejure.org/2022,52477)
LSG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2022 - L 6 AL 4/21 (https://dejure.org/2022,52477)
LSG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - L 6 AL 4/21 (https://dejure.org/2022,52477)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Bei Mischbetrieben wie dem des Klägers richte sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter ( BSG , Urteil vom 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R = SozR 3-4100 § 75 Nr. 3, SozR 3-4100 § 186a Nr. 9, RdNr. 16; Urteil vom 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 = SozR 3-4100 § 186a Nr. 2, SozR 3-4100 § 75 Nr. 1, RdNr. 15 f.).

    Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befasst gewesen wären; denn bei sogenannten Mischbetrieben, wie dem des Klägers, richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter ( BSG , Urteil vom 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R - juris. RdNr. 18 und Urteil vom 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R - juris, RdNr. 16).

  • BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89

    Umlage zu den Mitteln der Produktiven Winterbauförderung von Betrieben des

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Bei Mischbetrieben wie dem des Klägers richte sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter ( BSG , Urteil vom 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R = SozR 3-4100 § 75 Nr. 3, SozR 3-4100 § 186a Nr. 9, RdNr. 16; Urteil vom 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 = SozR 3-4100 § 186a Nr. 2, SozR 3-4100 § 75 Nr. 1, RdNr. 15 f.).

    Die in der Rechnung Nr. 20246 aufgeführten Arbeiten "Pflanzstreifen umgestalten: 20 Std., Rindenmulch entfernen, Schutzfolie verlegen: 5 Std." seien als den Bauleistungen des Klägers nachgehenden gärtnerischen Pflegearbeiten den Bauleistungen zuzuordnen (vgl. BSG , Urteil vom 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 = SozR 3-4100 § 186a Nr. 2, SozR 3-4100 § 75 Nr. 1, RdNr. 17).

  • LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13

    Die Tätigkeit des Betriebsinhabers kann zur Entscheidung der Frage erheblich

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Das SG hat die Akten des Arbeitsgerichts E-Stadt - - sowie des Hessischen Landesarbeitsgerichts - 18 Sa 1525/13 - beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Akte der Beklagten und der beigezogenen Akten des Arbeitsgerichts E-Stadt - - sowie des Hessischen Landesarbeitsgerichts - 18 Sa 1525/13 -, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2022 war.

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Demgegenüber ist die vom Arbeitgeber bzw. seinem gesetzlichen Vertreter selbst aufgewendete Arbeitszeit deshalb bei der tariflichen Zuordnung eines Mischbetriebes jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn sich, wie im Regelfall, eine Zuordnung aufgrund der überwiegenden Arbeitszeit der Arbeitnehmer vornehmen lässt (BAG, Urteil vom 24.08.1994 - 10 AZR 980/93 - juris, RdNr. 30).
  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Zwar ist der Beklagten zuzugeben, dass das BSG in einer Entscheidung vom 11.03.1987 ausgeführt hat, bei der Prüfung der Umlagepflicht sei festzustellen, welche Tätigkeiten dem Betrieb das Gepräge geben und dabei komme es auf die Zahl der in den jeweiligen Bereichen tätigen Personen - einschließlich des Betriebsinhabers, wenn dieser auch handwerklich im Betrieb tätig sein sollte - an, sodass es im Sinne des Gesetzes liege, einen Mischbetrieb dann als umlagepflichtig zu betrachten, wenn die Mehrzahl seiner Mitarbeiter arbeiten verrichte, die nach der BaubetrV zu fördern seien ( BSG , Urteil vom 11.03.1987 - 10 RAr 5/85 - juris, RdNr. 18).
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befasst gewesen wären; denn bei sogenannten Mischbetrieben, wie dem des Klägers, richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter ( BSG , Urteil vom 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R - juris. RdNr. 18 und Urteil vom 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R - juris, RdNr. 16).
  • BSG, 13.02.2019 - B 11 AL 77/18 B

    Erhebung einer Winterbeschäftigungsumlage

    Auszug aus LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ), denn der Kläger ist kein Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG ( BSG , Beschluss vom 13.02.2019 - B 11 AL 77/18 B - juris, RdNr. 4).
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